Schützengesellschaft Hubertus Kaiserslautern e.V., Aschbacherhof

Dossier Sanierungsprojekt
Hintergrundinfo zum Aschbacherhof

Das Gelände des Schützengesellschaft Hubertus e.V. befindet sich ca. 5 km südlich von Kaiserslautern, der L 503 folgend und dann weiter auf der der K 4, Richtung Mölschbach und Johanniskreuz. Seit 1957 wird dort ein Schießplatz betrieben, zum Training von Jägern, Forstbeamten sowie zur Ausbildung von Jagdscheinanwärtern. Bis zur Schließung der Forstschule Trippstadt ( ca.1980) wurden die Anwärter für den mittleren Forstdienst am Aschbacherhof jagdlich ausgebildet und haben dort schießen gelernt (insgesamt etwa 700 Forstschulabsolventen).

Noch heute finden die Fortbildungskurse für private Jäger und Jägerinnen und die theoretische Ausbildung der Jagdscheinanwärter auf den Anlagen und im dazu gehörigen Jägerheim durch die Kreisgruppe Kaiserslautern im Landesjagdverband e.V. statt. Neben der Nutzung zur Jagdscheinausbildung wird das Jägerheim auch zur Brauchstumspflege von den Jagdhornbläsern, zur Ausbildung der Jagdgebrauchshunde und vielen weiteren Lehr- und Infoveranstaltungen für die Jägerschaft und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Erhaltung und Förderung der Jagd verwendet.

Die Schützengesellschaft Hubertus e.V. ist ein Schwesterverein der Kreisgruppe Kaiserslautern im Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. und ist Betreiberin des Schießplatzes, einer Schiessanlage für Jäger, Jagdscheinanwärter und das jagdlich – sportliche Schießen.

Das Gelände ist Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz (Landesforsten), der Verein „Schützengesellschaft Hubertus Kaiserslautern e.V. ist Pächter.

Chronologie
  • Übungs- und Ausbildungsgelände für Jäger seit 1958 (und Forstamtsanwärter bis zur Auflösung der Forstschule Trippstadt ca. 1980)
  • 1982 Einrichtung einer Wasserschutzzone II
  • 1988 Umstellung von Bleimunition auf Weicheisenmunition (Schrot), auf Beschluss des Vorstandes
  • 1992 Verfügung der Stadt KL zur Schließung des Schiessgeländes
  • 1992 Widerspruchsverfahren des Vereins und Klage der Stadt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
  • 1996 Abweisung der Klage durch das Verwaltungsgericht. Grund: Verweis an die Obere Wasserschutzbehörde (SGD) als zuständige Behörde
  • 9/2008 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden des Vereins mit Hausdurchsuchungen am Aschbacherhof, in den Privaträumen von Vorstandsmitgliedern und bei der SGD. Der Vorsitzende wird beschuldigt „..den Boden verschmutzt zu haben und mit gefährlichen Stoffen umzugehen..“
  • 12/2008 Sanierungsbescheid der SGD (Anm.: Mit dem Bescheid wird auch eine „Anpassung des Schiessbetriebes an die Erfordernisse des Gewässerschutzes, des Bodenschutzes und des Abfallrechts“ angeordnet (i.e. Umbau/Modernisierung der Anlage)
  • 1/2009 Widerspruch gegen den Bescheid wegen zu knapper Fristsetzung
  • 2/2009 Beauftragung der Fa. Peschla+Rochmes (P+R) mit der Sanierungsplanung
    • Boden- und Grundwasseruntersuchungen in der Folge haben keine Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung ergeben
  • 7/2009 Beräumung und Entsorgung oberflächlich abgelagerter Munitionsreste und Tontaubenscherben
  • 2/2010 Einreichung des Sanierungsplans bei der SGD
  • 06.2010 Erste Besprechung mit Vertretern des zuständigen Ministeriums in Mainz
  • 06.2010 Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens
Sanierung – Finanzierung
  • Jahresversammlung 10.04.2011
    • Beschluss zur Umlage
  • 08.2011 Treuhandvertrag
  • Förderantrag vom 03.01.2012 auf
    • Eigenmittel: 180 TEUR (Umlage); 50 TEUR (LJV); Eigenleistung 100 TEUR; Verhandlungen 60 TEUR = 390 TEUR
    • Eigenmittel müssen ausgeschöpft sein; Ausschreibungsverfahren zwingend; Eigenleistung und vor Bewilligungsbescheid ausgegebene Mittel sind nicht förderfähig
  • Bewilligungsbescheid vom 13.03.2012 über 296 TEUR als Fehlbedarfsfinanzierung (Übertrag in 2013 am 07.11.2012)
    • Summe: 686 TEUR (Kostenschätzung P+R)
  • BImSchG Genehmigung im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen und möglichen Modernisierungen der Anlagen („wesentliche Änderungen“)
  • 12/2012 Zustimmung der Reichswaldgenossenschaft für die Rodungsmaßnahmen
  • Antrag auf Änderung des Förderbescheids 13.02.2013
  • Widerrufbescheid des Förderantrags am 27.02.2013
  • Diverse Kalkulationen, Kostenaktualisierungen
  • Treffen mit MULEWF am 02.07.2013, Sanierungs- und Finanzierungskonzept, Kostenblöcke
  • 08.2013 Gespräch mit dem Jagdreferenten des Ministeriums, Herrn Ridderbusch
  • Treffen Vertreter des Ministeriums und des FoA KL: (Leistung des Vereins: 230 TEUR);
    • Vorschlag Ministeriums: 2 Anträge:
      • A) Vollkostenübernahme durch das Land bis zur Deponierung des kontaminierten Materials
      • B) Fehlbedarfsförderung ab Entsorgung, Deponierung, Renaturierung, Bepflanzung von Ausgleichsflächen; Bedeutet für den Verein Kostensicherheit
    • Beschluss der Mitgliederversammlung am 27.10.2014: Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Umlage entsprechend Treuhandvertrag bis zur Verwendung der Mittel zur Beendigung der Sanierung.
Pachtvertrag
  • Grünes Licht für den Pachtvertrag aus Mainz an das FoA KL am 6. März 2013
  • Treffen mit FoA KL am 09.04.2013 (unmittelbar vor Jahresversammlung am 14.04.2013)
    • a. – Bestätigung, dass gesamter Niederschlagsbereich von Schroten vom verpachteten Areal erfasst ist – (Aktion P+R)
  • Ministerium, FoA KL am 02.07.2013
    • Finanzierungskonzept und Pachtvertrag
      • Pachtvertrag: Ein redaktioneller Fehler, Versicherungspolice noch beifügen
    • Versicherungspolice mit Kommentar der Versicherung am 12.09.2013 an FoA KL
    • 10.2013 Rückmeldung des FoA KL: Versicherungsschutz nicht ausreichend
    • KW 42 u. 43 Gothaer spricht mit FoA und MULEWF über „versicherbare Schäden“
    • Am 22.12.2013 Vertrag vom FoA zur Unterschrift erhalten

TOP 2:  Fristverlängerung der Umlage Rückzahlungsverpflichtung entsprechend Treuhandvereinbarung

22.09.2014 Spatenstich zur Sanierung mit Vertreten des Ministeriums, des FoA-KL und der SGD-Süd

Die Sanierungsmaßnahme wird aus finanzierungstechnischen Gründen in mehreren Sanierungsphasen durchgeführt.

Teilprojekt 1: Beginn der Sanierungsarbeiten, Erstellen einer Baustraße und Lagerplatz für kontaminierten Boden, Rodung des Hanggeländes auf einer Fläche von 1,4ha. am 5.10.2014, Kosten 129.182,00 €

Teilprojekt 2: Entsorgung von kontaminiertem Holz (Schreddermaterial) aus der 1. Sanierungsphase, Entsorgung von kontaminiertem Boden aus der 1. Sanierungsphase Testfeldsanierung im Hanggelände mittels Saugbaggertechnik, Beginn der Ausführung im Oktober 2015, Kosten 131.863,05 €

Teilprojekt 3: Entsorgung von kontaminiertem Holz der Oberfläche Hanggelände und Wurzelstöcke, Entsorgung von kontaminiertem Boden, Absaugung des Hanggeländes 1.4ha mittels Saugbaggertechnik, Beginn der Arbeiten am 18.7.16, Kosten 839.395,17€.

Teilprojekt 4:  Abtrag des Bodens aus der Restebene und Lagerfläche, Entsorgung von kontaminiertem Boden aus Teilprojekt 3&4, Rückbau einer alten nicht mehr verwendbaren Grundwassermessstelle und Bohrung einer neuen Grundwassermessstelle im Sanierungsbereich für Nachsorgearbeiten im Jahre 2018-2020, Beginn 23.5.2017, Kosten 362.594,73€.

Erhalt eines Freistellungsbescheides der SGD-Süd am 25.5.2018. Aufgrund der erfolgreich durchgeführten Sanierung wird der im Bodenschutzkataster des Landes Rheinland-Pfalz unter der Reg-Nr. 312 00 000 – 3036/001 -00 geführte Schadensbereich der Schützengesellschaft St. Hubertus auf den Flurstücken 3729/2 und 3727/1 in der Gemarkung Kaiserslautern zukünftig als dekontaminierte Schädliche Bodenveränderung in der Bearbeitungsstufe 4 (d SBV) eingestuft und geführt.

Neugestaltung einer umweltgerechten Schießanlage
  • 2018 Neubau einer Kipphasenanlage in der Schießbahn laufender Keiler, Kosten € 123.721,43€, abgeschlossen.
  • Variantenstudie zur Neugestaltung einer umweltgerechten Schrotschießanlage Trap&Skeet, Durchführung Peschla+Rochmes in 2019.
  • 2019 Planung und Durchführung Neubau laufender Keiler 50 m, Kosten 187.512,28€
  • 2020/2021 Planung und Durchführung Neugestaltung der 100m Anlage, Kosten 254.074,71€